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Das A und O der Fortbildungspflicht

Spätestens seit diesem Jahr ist sie in aller Munde und wirft Fragen bei den Immobilienmaklern und Immobilienverwaltern auf – die Fortbildungspflicht nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Im Folgenden möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen sowie Möglichkeiten zu Ihrer Weiterbildung geben.


Wer muss sich in welchem Umfang weiterbilden?

Seit dem 1. August 2018 müssen sich Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter mindestens 20 Stunden in drei Jahren weiterbilden. Auch die bei Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, die in der Vermittlung oder Verwaltung von Immobilien tätig sind, benötigen die Nachweise zur Weiterbildung.


Wie erfolgt die Weiterbildung?

Sie können z.B. an einem unserer Tagesseminare teilnehmen. Solch ein Seminar umfasst 5 Stunden. Gerne können wir auch gemeinsam eine Inhouse-Schulung planen und diese in Ihrem Unternehmen, für alle Mitarbeiter, durchführen.

Die Zertifizierung von "Weiterbildung Hessen" unterstreicht das hohe Niveau unserer Weiterbildungsangebote. Die Seminare und Lehrgänge erfüllen die in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geforderte Qualität. 


Wie wird die Teilnahme an der Fortbildung dokumentiert?

Nach Besuch einer unserer Veranstaltung erhalten Sie ein Zertifikat, welches Sie als Nachweis vorzeigen können. Ihre Nachweise müssen 5 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt wurde.

Bis Ende 2020 muss der Nachweis für die absolvierte Weiterbildung auf Nachfrage erstmals vorzeigbar sein. 


Welche inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung bestehen für Immobilienmakler?

Unsere Seminare decken die geforderten Themen ab und können von Ihnen für Ihre Fortbildungspflicht genutzt werden. Folgende Inhalte werden laut der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gefordert:

  • Kundenberatung
  • Grundlagen des Maklergeschäfts
  • Rechtliche Grundlagen
  • Wettbewerbsrecht
  • Verbraucherschutz
  • Grundlagen Immobilien und Steuern
  • Grundlagen der Finanzierung
     

Welche inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung bestehen für Immobilienverwalter?

Unsere Seminare decken die geforderten Themen ab und können von Ihnen für Ihre Fortbildungspflicht genutzt werden. Folgende Inhalte werden laut der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gefordert:

  • Grundlagen der Immobilienwirtschaft
  • Rechtliche Grundlagen
  • Kaufmännische Grundlagen
  • Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten
  • Verwaltung von Mietobjekten
  • Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung
  • Wettbewerbsrecht
  • Verbraucherschutz

 

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten bietet die SFA?

Die SFA bietet Tagesseminare, Lehrgänge und Inhouse-Schulungen an. Stöbern Sie einfach auf unserer Webseite oder in unserer aktuellen Broschüre, die wird Ihnen auch gerne per Post oder E-Mail zusenden.

Broschüre 2020


Wie kann ich mich anmelden?

Einfach dem Link folgen: Anmeldung

 

Für Fragen rund um Ihre Fortbildung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihr SFA-Team