Seit 1. August 2018 sind Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter mit Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) sowie ihre unmittelbar bei der jeweiligen erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Angestellten verpflichtet sich weiterzubilden. Geregelt ist die Weiterbildungspflicht in § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit §15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Im Folgenden möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen sowie Möglichkeiten zu Ihrer Weiterbildung geben.

Das A und O der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Die Weiterbildungspflicht betrifft sowohl Immobilienmakler:innen als auch Wohnimmobilienverwalter:innen. Darüber hinaus erstreckt sich die Regelung auch auf sämtliche Mitarbeiter:innen, die aktiv an den Prozessen der Immobilienvermittlung oder -verwaltung teilnehmen.
Seit dem 1. August 2018 müssen sich Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter mindestens 20 Stunden in drei Jahren weiterbilden. Auch die bei Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, die in der Vermittlung oder Verwaltung von Immobilien tätig sind, benötigen die Nachweise zur Weiterbildung.
Sie können z.B. an einem unserer Tagesseminare teilnehmen. Für ein solches Seminar erhalten Sie 6 Zeitstunden. Gerne können wir auch gemeinsam eine Inhouse-Schulung planen und diese in Ihrem Unternehmen, für alle Mitarbeiter, durchführen.
Die Zertifizierung von "Weiterbildung Hessen" unterstreicht das hohe Niveau unserer Weiterbildungsangebote. Die Seminare und Lehrgänge erfüllen die in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geforderte Qualität.
Nach Besuch einer unserer Veranstaltung erhalten Sie ein Zertifikat, welches Sie als Nachweis vorzeigen können. Ihre Nachweise müssen 5 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt wurde.
Unsere Seminare decken die geforderten Themen ab und können von Ihnen für Ihre Fortbildungspflicht genutzt werden. Folgende Inhalte werden laut der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gefordert:
- Kundenberatung
- Grundlagen des Maklergeschäfts
- Rechtliche Grundlagen
- Wettbewerbsrecht
- Verbraucherschutz
- Grundlagen Immobilien und Steuern
- Grundlagen der Finanzierung
Unsere Seminare decken die geforderten Themen ab und können von Ihnen für Ihre Fortbildungspflicht genutzt werden. Folgende Inhalte werden laut der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gefordert:
- Grundlagen der Immobilienwirtschaft
- Rechtliche Grundlagen
- Kaufmännische Grundlagen
- Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten
- Verwaltung von Mietobjekten
- Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung
- Wettbewerbsrecht
- Verbraucherschutz
Die SFA bietet Tagesseminare, Lehrgänge und Inhouse-Schulungen an. Stöbern Sie einfach auf unserer Webseite.