Weiterbildung für Makler und Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c Gewerbeordnung

Weiterbildung für Makler und Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c Gewerbeordnung

Im Rahmen der Weiterbildungspflicht nach § 34c Gewerbeordnung müssen Makler und Wohnimmobilienverwalter seit 2018 eine 20-stündige Weiterbildungspflicht alle drei Jahre erfüllen.

Unser Kompaktkurs deckt alle relevanten Themenfelder zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht ab.

  • Grundlagen der Immobilienwirtschaft
  • Verwaltung von Mietobjekten
  • Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung
  • Grundlagen Immobilien und Steuern

Viertägiger Blockunterricht – Live-online
je montags und dienstags von 10:00-16:30 Uhr

Live-Online: 

850,00 Euro (inkl. digitaler Lernunterlagen)

Bei der SFA erfüllen Sie kompakt und zeitsparend Ihre Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO

Unsere Fachdozenten greifen auf langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche zurück und stehen Ihnen während des gesamten Lehrgangs tatkräftig zur Seite.

Über unsere interaktive Lernplattform haben Sie die Möglichkeit, jederzeit und von überall auf die Unterrichtsinhalte zuzugreifen, damit Sie eigenständig Ihren Lernrhythmus bestimmen können.

  • 20. und 21.11.2025 | 27. und 28.11.2025
Weiterbildung Makler und Wohnimmobilienverwalter

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